Neues in Sachen städtischer Wohnungsverkauf

Amtsblatt 432, 23. Mai 2006

Filz und Sumpf
Die Dresdener Stadträtin Christine Ostrowski war auf Einladung des OB in Freiburg und informierte das Bürgermeisteramt und Fraktionen (nur Grüne + FW) über ihre Erfahrungen beim Verkauf städtischer Wohnungsbestände. Sie gehörte zu den 9 der 17 Stadträten der Linkspartei, deren Stimmen eine Mehrheit für den Dresdner Verkauf schuf. Das geht aus einer 3-seitigen städtischen Mitteilung an die Presse hervor. Was Frau Ostrowski zu berichten wusste, war weder in BZ noch „Sonntag“ zu lesen, denn der DGB stieß bei seinen Recherchen auf Interessantes und hat es ebenfalls der Presse kundgetan: Frau Ostrowski ist Prokuristin bei der Sachsen Treuhand, einer Immobilienfirma und 100 %-igen Tochter der Berlin-Branden-burgischen-Treuhand. Diese wiederum hat Fortress, den Käufer der WOBA Dresden, beim Kauf beraten!

Ein öffentliches Hearing mit unabhängigen Sachverständigen
von uns und SPD gefordert, hat die Mehrheit des Gemeinderats hingegen abgelehnt. Statt dessen „informiert“ Salomon persönlich in Stadtteilveranstaltungen. Tenor: Der Verkauf ist die einzige Lösung für einen ausgeglichenen Haushalt. Keine Expertise über mittel- und langfristige Folgen auf die städtischen Einnahmen, die regionale Wirtschaft, die soziale, kulturelle und bauliche StadtEntwicklung. Wen wundert es, dass er damit auf wenig Verständnis und viele Ängste der FreiburgerInnen stößt?

UL fordert OB auf, sein Aufsichtsratsmandat bei der LEG ruhen zu lassen
solange bis eine endgültige Endscheidung in Sachen Wohnungsverkauf gefallen ist. Die
LEG Baden-Württemberg ist am Kauf der Freiburger Stadtbau (FSB) interessiert. Salomon ist Mitglied dieses Aufsichtsrats.

Verwirrung um Frage des Bürgerentscheids erwünscht?
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg Eigentümerin der FSB und der städtischen Wohnungen bleibt?“ so lautet die Frage der BI „Wohnen ist Menschenrecht“ und so haben UL + SPD einen Bürgerentscheid vorsorglich beantragt. Nun wollen Grüne + FW ebenfalls einen Bürgerentscheid, mit konträrer Fragestellung geht nicht, sagt das Rechtsamt. Jede Ergänzungsfrage nach Schulsanierung contra Wohnungsverkäufe oder gar ein gleichzeitiger zweiter Bürgerentscheid kann nur dem Ziel dienen, Verwirrung zu stiften.