Dringende Forderung nach Übernahme der Kosten für Schulbedarf

Anfrage und Forderung an die Stadt Freiburg

An die Stadt Freiburg
z. Hd. HerrnOberbürgermeister Dr. Salomon
Frau Bürgermeisterin Stuchlik,
Herrn Bürgermeister von Kirchbach

Nachrichtlich an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat und die Freiburger Presse

Betr.: Schulsachen sind bei Hartz IV nicht vorgesehen
Dringende Forderung nach Übernahme der Kosten für Schulbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinder wurden anscheinend einfach vergessen bei der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005: während früher nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Ausgaben für den Schulbesuch zusätzlich als einmalige Beihilfen gewährt wurden, gilt bei der „Grundsicherung für Arbeitssuchende” für Schulkinder nur ein festgelegter Regelsatz: bis 13 Jahre 211 Euro ab Juli 2008, ab 14 Jahre 281 Euro. Darin sind für Grundschüler etwa 1,60 Euro im Monat für Schreibwaren enthalten.

Das hat inzwischen auch der Deutsche Bundesrat erkannt. Mit einstimmigem Beschluss vom 23. Mai 2008 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis zum Jahresende die Leistungen für Kinder zu überprüfen und dabei insbesondere auch die Kosten für Lernmittel zu berücksichtigen. Politiker aller Parteien, von der CDU/CSU über die SPD bis zur LINKEN, stimmten dieser Entschließung zu.

Schüler und Eltern können aber nicht so lange warten! Der Beginn des neuen Schuljahres bringt wieder hohe Ausgaben für Arbeitshefte, Schreibwaren und andere Schulsachen mit sich.

Auch für Freiburg besteht dringender Handlungsbedarf!
Solange die Regelsätze für Hartz IV nicht ausreichend angehoben werden, sind die Kommunen verpflichtet, die Kosten für den Schulbedarf zu übernehmen.

In vielen Kommunen wurden bereits freiwillig kommunale Schulbeihilfen eingeführt.
So zahlt beispielsweise der Landkreis Barnim in Brandenburg 150 Euro zur Einschulung, und die Stadt Oldenburg erstattet bis zu 100 Euro pro Kind und Schuljahr.

Auf Anfrage der Redaktion von „WISO (ZDF)“ im August diesen Jahres antwortete die Stadt Freiburg auf die Frage nach derartigen Beihilfen offensichtlich sehr knapp: „In Freiburg muss man sich für Schulmaterial an die jeweiligen Schulen wenden. Die besitzen einen sogenannten Sozialfonds, aus dem Härtefälle unterstützt werden.“

Der RUNDE TISCH fordert die Stadt Freiburg auf, öffentlich deutlich zu machen,

  • welcher Art diese Sozialfonds sind,
  • ob diese Sozialfonds an allen Freiburger Schulen existieren und wie sie finanziell ausgestattet sind,
  • ob alle SchülerInnen aus Hartz-4-Bedarfsgemeinschaften und alle SchülerInnen aus sonstigen in Armut lebenden Familien aus diesen Fonds ausreichende Beihilfen für Schulmaterial erhalten,
  • ob alle Betroffenen über diese Möglichkeit gut informiert sind.
Der RUNDE TISCH fordert die Stadt Freiburg auf, unbürokratisch und unmittelbar pauschale Beihilfen für den Schulbedarf für alle bedürftigen SchülerInnen zur Verfügung zu stellen– diese Regelung soll gelten bis zu einer angemessenen Erhöhung der Regelsätze auf ein Niveau oberhalb der Armutsgrenzen.

Sollte die Stadt Freiburg dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird es für die Betroffenen notwendig sein, auch in diesem BereichAnträge an die Sozialbehörden zu stellen, bei Ablehnung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu klagen.

Das Bundessozialgericht will erst im Jahr 2009 über besondere Bedarfslagen für Kinder entscheiden. Aber es kann sein, dass auch positive Urteile dann nur für die Zukunft gelten, wenn man nicht jetzt schon Anträge gestellt hat. Deshalb empfehlenwir allen Eltern und Schülern, sofern die Familie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, einen Antrag auf Übernahme der Kosten für den Schulbedarf rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt einzureichen.

Dass solche Anträge Aussicht auf Erfolg haben können, belegen zwei Entscheidungen der Landessozialgerichte (LSG): Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied zumindest für Fahrtkosten zur Schule, dass diese zusätzlich vom Sozialamt zu gewähren sind (Beschluss vom 3.12.07, Aktenzeichen: L 7 AS 666/07 ER). Das LSG NRW hat grundsätzlich festgestellt, dass es einen ungedeckten Bedarf bei den notwendigen Schulmaterialien gibt, der über zusätzliche Hilfen gedeckt werden muss. Das Gericht will nun klären, ob das Sozialamt oder die für Hartz IV zuständige Stelle Schulbeihilfen erbringen muss (Beschluss vom 17. April 2008, Aktenzeichen: L 7 B 47/08 AS).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

INFOs sowie Vorlagen für Anträge und Widersprüche finden sich unter
www.runder-tisch-freiburg.de, können aber auch per Mail zugestellt werden bei:
runder-tisch-freiburg@web.de

mit der Bitte um rasche Bearbeitung
und freundlichen Grüßen
Der RUNDE TISCH