Beschlussantrag zum Beteiligungshaushalt der UL

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon
per Fax an hpa 201-1140
Freiburg, 18.10.2007
Betr.: Drucksache G-07/227 – Beteiligungshaushalt Freiburg 2009/2010
Änderungsantrag zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 23.10.07
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Hiermit beantragt die FG UL, der Gemeinderat möge folgenden Beschlussantrag verabschieden:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Drucksache G-07/227 das Verfahren zur Durchführung des Projekts Geschlechtersensibler Beteiligungshaushalt in Kooperation mit der Landesstiftung Baden-Württemberg und legt als Ziel eine möglichst breite Beteiligung aus der Bürgerschaft fest. Grundlage für die Vorschläge aus der Bürgerschaft soll dabei das übliche Haushaltsverfahren sein. Über alles, worüber der Gemeinderat frei beschließen kann (und nur darüber) können nur Vorschläge unterbreitet werden. Ergebnis muss ein ausgeglichener Haushalt (ohne Neuverschuldung) sein.

  1. Im Verfahren des Beteiligungsprozesses sind folgende Punkte unabdingbar:
a) es finden mindestens sechs Stadtteilversammlungen statt, an denen sich jede/R BürgerIn mit Rede- und Stimmrecht beteiligen kann.
b) Es finden mindestens vier inhaltliche Foren statt (z.B. Kultur, Soziales, Verkehr und Umwelt, Bau und Wohnen). Auch an diesen kann sich jede/r Bürger/in mit Rede- und Stimmrecht beteiligen.
c) Es gibt keine Teilnahmebeschränkung bei Veranstaltungen des Beteiligungsprozesses, auch nicht bei der Stadtkonferenz. Auf allen Stadtteil- und Themenkonferenzen sollen Vertreter der Verwaltung eingangs berichten, in welchem Umfang Mittel aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Disposition
d) stehen. Grundlage dieser Berichte ist die Haushaltslage der Stadt auf Basis der aktuellen Steuerschätzung bzw. des letzten Haushaltserlasses des Landes B-W. Auf allen Versammlungen soll über eine Prioritätenliste abgestimmt werden.
e) Auf der Stadtkonferenz soll eine Abstimmung über eine Prioritätenliste bezüglich der Voten aus den Stadtteilversammlungen und den inhaltlichen Foren erfolgen.
f) Die Online-Befragung soll die Voten aus den Stadtteilversammlungen und den inhaltlichen Foren zum Thema haben.
g) Der Gemeinderat verpflichtet sich, über die Ergebnisse aus den Stadtteilversammlungen und die Prioritätenliste der Stadtkonferenz zu beraten und ggf. abzustimmen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer projektbezogenen Begleitgruppe.
Dieser Begleitgruppe sollen anfangs VertreterInnen der fünf im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, sowie zwei VertreterInnen der Verwaltung und der Projektgruppe Beteiligungsprozess der Agenda 21 als beratende Mitglieder angehören. Nach der Durchführung der Stadtteilversammlungen sollen auf diesen jeweils zwei stimmberechtigte VertreterInnen in die Begleitgruppe entsandt werden.
Die Begleitgruppe hat u.a. die Aufgabe, die Vorschläge aus den Stadtteilversammlungen und den inhaltlichen Foren für die Online-Befragung und die Stadtkonferenz aufzubereiten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren zu evaluieren und die Ergebnisse der Stadtkonferenz und ihre „Einspeisung“ in Beschlüsse des Gemeinderates/ Maßnahmen der Verwaltung öffentlich darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Moos Hendrijk Guzzoni Ulrike Schubert
stellv. Fraktionsvors. Stadtrat Stadträtin