Pressemitteilung der UL zu Geldanlagen bei Lehman Brothers

Stellungnahme zu den Berichten der Badische Zeitung „Geht Lehman insolvent, verliert Freiburg Zinsen“ und „Kein Anzeichen für Schlamperei“ am 15. und 11. Oktober Bürgermeisteramt widerspricht der BerichterstattungZu der aktuellen Berichterstattung in der Badischen Zeitungüber die Anlage städtischer Gelder bei Lehman Brothers AGBankhaus (Frankfurt) in den letzten Tagen, insbesondere in der Ausgabe vom 15. Oktober, stellt das Bürgermeisteramt folgende Punkte fest:

1. Die Badischen Zeitung geht davon aus, dass zwischen den Konditionen von Lehman Brothers Bankhaus AG und demnächst günstigen Angebot eine Zinsdifferenz von 0,05 % bestanden hätte und diese Differenz ausschlaggebend für die Entscheidung der Stadt Freiburg über die Geldanlage von 20Mio. Euro bei Lehmann Brothers gewesen ist. Richtig ist, dass das wirtschaftlich günstigere Angebot den Ausschlag für die Geldanlage gegeben hat. Falsch ist die genannte Höhe der Zinsdifferenz. Ebenso zitiert die BZ in ihrer Freiburger Lokalausgabe am 15. Oktober eine Pressemitteilung der Unabhängigen Listen, in der erneut dieser falsche Betrag genannt wird. Das Bürgermeisteramt hatte am 13.Oktober in nichtöffentlicher Hauptausschusssitzung mitgeteilt, dass der tatsächliche Zinssatz und die Differenz zu weiteren Anbietern nicht genannt werden können, um die berechtigten Interessen von Mitbewerbern zu schützen. Daran hält das Bürgermeisteramt fest. Die Zinsdifferenz von 0,05 % ist für die von der Stadt Freiburg getätigte Anlage ausdrücklich nicht zutreffend. Das ist bereits aus der Zinsdifferenz von 0,15 % zwischen dem Zinssatz von Lehman Brothers und dem nächstbesten Angebot zu schließen, die in der Ausgabe der Badischen Zeitung vom 14. Oktober für die Geldanlage der Stadt Lörrach genannt wird und um ein Dreifaches höher als die für Freiburg behauptete Differenz ist.

2. Es ist zutreffend, dass der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken bei einer Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) haftet und die Stadt Freiburg ihre Geldanlagen in voller Höhe und eine Verzinsung erhält. Bis zum Fälligkeitsdatum wird der vertraglich vereinbarte Zinssatz erstattet, danach wird nach dem Statut des Einlagesicherungsfondsder „marktübliche Zinssatz“ verwendet. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt in keiner Weise absehbar, welcheHöhe der marktübliche Zinssatz bei Fälligkeit der Anlagehaben wird. Der Bundesverband der Deutschen Banken hatder Stadt auf Nachfrage am 15. Oktober mitgeteilt, dass die Annahme, der Zinssatz der Europäischen Zentralbank von3,75 % sei als Maßstab für den „marktüblichen Zins“ bei kurzfristigen Anlagen heranzuziehen, nicht bestätigt werden kann.

3. Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Banken haben derStadt heute mitgeteilt, dass seitens des Bundesverbands angestrebtwerde, die Entschädigungsfälle vor einem eventuellenInsolvenzverfahren abzuwickeln. Dies würde bedeuten,dass die Anlagen einschließlich der Zinsen (in voller Höhe biszum Fälligkeitsdatum der Anlage, anschließend zum „marktüblichenZins“, siehe Ziff. 2) an die Kommunen zurücküberwiesenwerden, bevor weitere Ansprüche geprüft werden.Diese Ankündigung steht im Widerspruch zu der Berichterstattung,bei einer Insolvenz von Lehman Brothers Frankfurtsei ein Zinsverlust zu befürchten.Das Bürgermeisteramt beteiligt sich nicht an Spekulationenüber den Ablauf eines eventuellen Insolvenzverfahrens, sonderngeht davon aus, dass im Fall einer Insolvenz des BankhausesLehman Brothers der Bundesverband der DeutschenBanken gemäß seiner Ankündigung eine schnelle Abwicklungvornehmen wird, so dass den Anlegern kein Schaden entstehenwird.

4. Zusammenfassend bedauert das Bürgermeisteramt, dass dieBerichterstattung der letzten Tage durch tendenziöse Überschriftenwie „Kein Anzeichen für Schlamperei“ (Ausgabe 11.Oktober) den Eindruck mangelnder Umsicht durch die Verwaltungerweckt, der in keiner Weise durch Fakten zu belegen3ist. Die Geldanlage bei Lehman Brothers Bankhaus AG istnach klar definierten Abläufen erfolgt, welche Sicherheit undWirtschaftlichkeit zur Grundlage haben. Zu den Details wirdnochmals auf die Presseerklärung der Stadt vom 10.Oktoberverwiesen.Das Bürgermeisteramt stellt nochmals ausdrücklich klar, dassam 8.September, dem Tage der letzten Transaktion – entgegender nachträglichen Einschätzung der Badischen Zeitung -, nicht absehbar war, dass die BaFin eine Woche später überdie Lehman Brothers Bankhaus AG ein Moratorium verhängenwürde.Die von dem Moratorium der Bankenaufsicht betroffene Anlageder Stadt Freiburg beim Bankhaus Lehman Brothers beträgtca. 47,3 Mio. Euro und ist in mehreren Tranchen zwischen16. Juni und zuletzt 8. September getätigt worden.

(Finanzkrise)