Amtsblatt: Verbesserungen beim Freiburg-Pass Gültigkeitsdauer jetzt 12 Monate – Mehr Angebote

Für Menschen mit geringem Einkommen ist es äußerst schwierig, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Kulturelle und sportliche Aktivitäten, berufliche Weiterbildung und vieles andere ist in der Regel mit Kosten verbunden, die das knappe Budget weit übersteigen. Die Folge ist oftmals der erzwungene Rückzug ins Private und das Gefühl von Ausgrenzung. Linderung soll hier der vor einem Jahr auf Initiative des Runden Tisches zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze vom Gemeinderat beschlossene Freiburg-Pass schaffen, der Ermäßigungen auf eine Vielzahl von städtischen und privaten Angeboten ermöglicht. Seit 1. Dezember ist der Pass für das Jahr 2009 erhältlich, der einige Verbesserungen enthält.

Neu ist in diesem Jahr, dass der Pass volle 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung und nicht mehr nur für das laufende Kalenderjahr gilt. Auch erhalten jetzt alle Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft einen eigenen Pass, sofern sie anspruchsberechtigt sind. Das ist bei allen Freiburgerinnen und Freiburgern der Fall, die Leistungen nach dem SGB II, SBG XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder zum Bezug berechtigt sind.

Mittlerweile bieten rund 40 private und öffentliche Anbieter Vergünstigungen für Freiburg-Pass-Besitzer an. Dazu gehören beispielsweise die städtischen Museen (freier Eintritt), das Theater Freiburg (Karte für 7 Euro) oder die Volkshochschule, die 40 Prozent Ermäßigung auf alle Kurse gewährt. Die vollständige Liste aller Ermäßigungsangebote ist im Internet unter www.freiburg.de/freiburgpass abrufbar. Wer weitere Ermäßigungen anbieten möchte, wendet sich bitte an den Runden Tisch (runder-tisch-freiburg@web.de) oder das Sozial- und Jugendamt (soju@stadt.freiburg.de).

Wie groß der Bedarf ist, zeigt die Zahl der ausgestellten Pässe. Im Jahr 2008 waren es knapp 2700 Menschen, die einen Pass erhalten haben. Der Freiburg-Pass ist gegen Vorlage des alten Passes oder des Leistungbescheids an folgenden Ausgabestellen erhältlich:
  • Wer Leistungen nach SGB II erhält, wendet sich bitte an die ARGE Freiburg, Lehener Str. 77 (Erdgeschoss Bauteil C, Tel. 2710-721, E-Mail: ARGE-Stadt-Freiburg@arge-sgb2.de)

  • Wer Leistungen nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, wendet sich bitte an das Sozial- und Jugendamt, Kaiser-Joseph-Str. 143 (Erdgeschoss, Tel. 201-3962, - 3518, -3519, E-Mail: soju@stadt.freiburg.de). Weitere Infos im Internet unter www.freiburg.de/freiburgpass