Lärmaktionsplan

Lärm wird vielfach als Umweltbelastung Nr. 1 empfunden.

Gut also, die EU-Richtlinie, die Kommunene auffordert, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Gut also, dass erhoben wird, wo und wodurch Lärm die Menschen belastet.

Gut also, dass konkrete Maßnahmepläne erstellt werden sollen.

Schlecht also, dass sich daraus KEIN konkretes Anrecht der Menschen auf konkrete Maßnahmen ableitet.

Gut aber viele der Überlegungen, die die Stadtverwaltung zum Lärmschutz angestellt hat. Im Einzelnen unterstützen wir von der UL die Überlegungen einzelne Maßnahmen als Pilotprojekte gewissermaßen in konkreter Anwendung auszuprobieren, zu prüfen und zu überprüfen. Wir halten die Überlegung, mehr Flexibilität z.B. bei Geschwindigkeitsbegrenzungen für richtig. Warum dann aber nur zwischen Tag und Nacht und nicht zwischen LKWs und PKWs? Warum streitet aber die Verwaltung um eine niedrigere Geschwindigleitsbegrenzung auf dem Zubrinder Mitte, statt die bestehenden Limits rigoros zu überwachen? Und warum bleiben LKW-Maut und LKW-Nachtfahrverbote auf bestimmten Straßen ein Tabu?

Der vorliegende Lärmaktionsplan enthält eine Sammlung von Maßnahmens-Optionen, wir werden uns in den nächsten Jahren noch weiter, intensiver und konreter über die Umsetzung von Maßnahmen zu unterhalten haben. Dieser Lärmaktionsplan kann nur ein erster Schritt gewesen sein.

Zum Schluss noch ein paar grundsätzliche Überlegungen und Fragen:

Dieser Lärmaktionsplan ist in Wahrheit ein Verkehrslärm-Aktionsplan. Dass Lärm z.B. auch durch Laubsauger, Rasenmäher u.v.m. Entsteht, wird vernächlässigt. Hier sollte nachgebessert werden.
Dieser Lärmaktionsplan misst Durchschnittsbelastungen. Andauernder Lärm macht krank, das wissen wir alle. Lärmbelästigung entsteht aber auch durch Spitzenlärmbelastungen. Wie können diese verhindert werden? Wäre es nicht geboten Höchstgrenzen festzusetzen? Hier müsste darüber nachgedacht werden, ob die vorhandenen Parameter ausreichend sind.

Ein Letztes: Keine Lärm-Messungen an der Güterbahnlinie vorzunehmen, weil die Zahl von 64 Zügen am Tag unterschritten ist, stellt angesichts der massiven, extremen Belastung der Menschen durch die, besonders nachts, nahe an Wohngebieten durchratternden Güterzüge, einen typischen Verwaltungs-Schildbürgerstreich dar. Wenn viele Menschen der Politik vorwerfen, sich an Verwaltungsvorschriften statt an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren, so entstehen solche Vorwürfe genau durch solche Fälle.

Bitte führen Sie Messungen an der Güterbahnlinie durch und integrieren Sie die Güterbahnlinie in den Lärmaktionsplan. Nicht 2013, sondern jetzt!