Mobilfunk in Freiburg: Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Gemeinderatssitzung am 27.1.2009

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon

per Fax an hpa 201-1140


Freiburg, 27.01.2009

Mobilfunk in Freiburg

hier: Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Gemeinderatssitzung am 27.1.09

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantragen die Unabhängigen Listen, der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kataster aller Mobilfunkanlagen und Sendemasten im Stadtgebiet zu führen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Strahlungsmessungen im gesamten Stadtgebiet durchführen zu lassen und eine Kartierung der Strahlenbelastung im gesamten Stadtgebiet einzuführen.

3. Jeder Genehmigung einer neuen Mobilfunkanlage muss eine Berechnung der Auswirkungen auf die Strahlenbelastung im betroffenen Quartier und im Stadtgebiet auf der Basis der o.g. Messungen und Kartierung vorausgehen.

4. Eine Genehmigung von Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden ist dann zulässig, wenn sich damit eine nach den Punkten 2 und 3 nachweisbare Entlastung der Bevölkerung durch eine Reduzierung der Strahlenbelastung ergibt.

5. Der Mindestabstand von Mobilfunkanlagen zu „sensiblen“ Einrichtungen von 500m wird beibehalten.

6. Zu Wohngebieten wird ein Mindestabstand von ebenfalls 500m festgesetzt. Eine Reduzierung dieses Mindestabstands kann festgesetzt werden, wenn (z.B. durch eine günstige Ausrichtung der Mobilfunkanlage) eine ausreichend geringe Strahlenbelastung nachweisbar ist.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2009 eine unabhängige Expertenkommission einzuberufen, die bei Bedarf die Stadt bezügl. Grenzwerte, Genehmigungen, Alternativstandorte, Auswirkungen neuer Anlagen auf Strahlenbelastung etc. berät.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine VerbraucherInnen- und Gesundheitsberatung der Bevölkerung bezüglich der Strahlenbelastungen zu entwickeln und dem Gemeinderat bis Oktober 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Empfehlung der Expertenkommission bis Oktober 2009 neue verbindliche Grenzwerte (entsprechend der Urteile des VGH München und des OvwG Düsseldorf) für die Strahlenbelastungen im Stadtgebiet festzusetzen.

10. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Expertenkommission ein Standortkonzept für Mobilfunkanlagen in Freiburg zu erarbeiten und dem Gemeinderat bis April 2010 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung erfolgt mündlich


gez. A. Keller gez. H. Guzzoni f.d.R. Dr. J. Scharpff
Fraktionsvors. Stadtrat Geschäftsführung