An die Freiburger und
überregionale Presse
Betr.: Hartz IV-Regelsätze - aktuelle Urteile - Empfehlung an Betroffene
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene sind grundgesetzwidrig.
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien ab und verstoßen daher gegen das Grundgesetz.
Diese Feststellung, von Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen seit gut 4 Jahren immer wieder öffentlich gemacht, von Rot-Grün unter Schröder und von den Unionsparteien in einmütiger Sturheit abgetan, ist aktueller Inhalt der Entscheidungen des Bundessozialgerichts bzw. des Hessischen Landessozialgerichts.
Beide Entscheide, das Urteil des BSG (Az: B 14/11b AS 9/07 R) und der Beschluss des LSG Hessen (Az: L 6 AS 336/07) werden dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Damit ergibt sich für alle BezieherInnen von ALG 2 und Sozialgeld die Möglichkeit, nach einem entsprechenden Urteil des obersten Gerichts endlich angemessene, dem Grundgesetz entsprechende Unterstützung zu erhalten.
Der Runde Tisch empfiehlt allen Betroffenen, sofort einen Antrag auf Anpassung der Regelleistungen nach SGB II für sich selbst, für ihre Kinder, bzw. für die ganze Bedarfsgemeinschaft zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass nach einer kommenden, positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die angemessenen Regelsätze rückwirkend geltend gemacht werden können.
Entsprechende Mustervorlagen finden Sie auf unserer Homepage unter www.runder-tisch-freiburg.de und in der Anlage
Für alle zukünftigen ALG 2 - Bescheide empfehlen wir, formlos, unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidungen gegen die unzureichende Höhe des Regelsatzes Widerspruch einzulegen.
Mit der Bitte um Veröffentlichung
und freundlichen Grüßen
Runder Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg