Fortschreibung des Mietspiegels

Redemanuskript GR Sitzung vom 10.2. 2009, Hendrijk Guzzoni

Fortschreibung des Mietspiegels

Wenn die Frage gestellt wird, ob etwas Schlechtes um 5,2% verschlechtert werden soll oder „nur“ um 3,3%, dann kann die Antwort heißen: besser nur um 3,3%.

Wir möchten uns dieser Alternative entziehen:

Wir lehnen, wie die betroffenen Mieterinnen und Mieter diesen Mietspiegel ab – und auch seine Fortschreibung.

Wir sind NICHT damit zufrieden, dass seine Fortschreibung nach Stichprobe „nur“ eine durchschnittliche Mieterhöhung von 3,3% mit sich bringen wird, statt Mieterhöhungen von 5,2% nach dem Verfahren entsprechend Lebenshaltungsindex.

Vorab eine Zitat aus der Vorlage, das mich sehr geärgert hat:

„Ca. 50% der Wohnungen der FSB und des städtischen Amtes für Liegenschaften und Wohnungeswesen liegen im Bereich zwischen 55 und 85qm und damit in dem Segment, in dem UNTERdurchschnittliche Preissteigerungen festzustellen sind.“

Sie hätten genausogut schreiben können, dass 50% der Wohnungen in den Segmenten liegen, in denen ÜBERdurchschnittliche Preissteigerungen festzustellen sind.

Das wäre inhaltlich genau die gleiche Aussage gewesen, liest sich aber nicht so schön.

Für wie blöde halten Sie uns eigentlich?

Zum Mietspiegel selbst:

Ein Mietspiegel sollte Frieden stiften.

Dieser Mietspiegel tut dies nicht – ganz offensichtlich, wie die Zahl der Streitigkeiten vor Gericht beweist.

Und wenn Sie nun schreiben

„das Kriterium für Wohnungen, die für Wohngemeinschaften geeignet sind, wurde oft missverstanden und deshalb umbenannt, OHNE eine inhaltliche Änderung des Kriteriums vorzunehmen, dann werden Sie dem Auftrag, der sich aus der Rechtsprechung, die dieses Kriterium für unzulässig erklärt hat, eigentlich ergibt, nicht gerecht.

Die FSB hat übrigens – nach eigenen Angaben – über 50% ihrer Mieterhöhungsbescheide im Jahr 2008 korrigieren müssen.

Ein Mietspiegel sollte die Miete spiegeln. Die tatsächlichen Mieten in einer Stadt. Und er sollte die Faktoren, die die Miethöhe bestimmen empirisch erfassen und widerspiegeln.

Das tut dieser Mietspiegel ganz offensichtlich nicht.


Zwei Beispiele:

Für das Rieselfeld gibt es einen Abschlag von 13%.

Glauben Sie im Ernst, dass es einen wissenschaftlichen Beleg dafür geben könnte, dass eine Wohnung um 13% billiger ist (als eine vergleichbare) WEIL sie im Rieselfeld liegt?

Und glauben Sie tatsächlich, dass es einen wissenschaftlichen Beleg dafür geben könnte, dass, ganz zufällig, auch in den Stadtteilen Brühl, Landwasser und Waltershofen, ganz zufällig, die Wohnungen auch zufällig genau 13% billiger sind als vergleichbare Wohnungen.

Das glauben Sie doch nicht im Ernst. Das sind gesetzte Werte.

Vor fünf Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gekauft. In dem Haus gab es für verschiedene Wohnungen Preisunterschiede von ca. 10% je nachdem in welchem Stockwerk sie liegen. Ganz oben sind die Wohnungen am Teuersten, dann folgt das Erdgeschoss und dann geht das Preisniveau vom 3.OG bis zum 1.OG abwärts.

Aber bei Mietwohnungen soll das Stockwerk (ausser Souiterrain) keine Rolle für den Wert, die Miethöhe haben? Das glauben Sie doch selber nicht! Das kann auch gar nicht sein. Und das wissen Sie ganz genau!

Oder „kein Balkon“ nur 2% Minderung ausmacht, oder, oder, oder...

Nein, dieser Mietspiegel spiegelt die tatsächlichen Miethöhen und die Faktoren, die diese bestimmen nicht.

Und in einem Punkt kann er dies gar nicht.

Per Bundesgesetz ist festgeschrieben, dass in die Berechnung des Mietspiegels nur Neuvermietungen oder Änderungen der Miethöhe, also: Mieterhöhungen der letzten vier Jahre eingehen.

Er spiegelt also nicht die tatsächlichen Miethöhen, sondern die Mieterhöhungen der letzten vier Jahre wider. Er ist ein Mieterhöhungsspiegel.

Die Unabhängigen Listen lehnen ihn ab – und natürlich seine Fortschreibung.

Hendrijk Guzzoni