Eklatante Verletzung der Neutralitätspflicht durch Badische Zeitung



Wie der Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Herr Zügel, auf Anfrage von Stadtrat Moos am 26.03.09 mitteilte, habe die Badische Zeitung eine konkrete Presseanfrage an das Landesamt gestellt, ob die Linke Liste-Solidarische Stadt (lisst) unter Beobachtung des Landesamtes stehe.

Das landesamt sei auf Grund des Landespressegesetzes zu einer Beantwortung dieser Anfrage verpflichtet und habe mitgeteilt, die Linke Liste stehe unter Beobachtung. Das Landesamt seinerseits habe in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Linke Liste-Solidarische Stadt nicht in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen.

Dazu Stadtrat Moos: „Was sofort zu vermuten war, hat sich bestätigt. Die Badische Zeitung hat gezielt diese Information eingeholt, die Meldung beruht nicht auf der veröffentlichten Nachrichtenlage des Landesamtes. Für dieses Verhalten gibt es nur die Erklärung, dass die Lokalredaktion der Badischen Zeitung unter ihrem Leiter Herrn Mauch bewusst Stimmung gegen die Linke Liste-Solidarische Stadt machen will. 3 Monate vor der Kommunalwahl stellt dies eine eklatante Verletzung der Neutralitätspflicht der Presse gegenüber allen kandidierenden Gruppierungen dar.“

Die Linke Liste fordert die Badische Zeitung, insbesondere die Lokalredaktion auf, zu diesem ungeheuerlichen Vorgang öffentlich Stellung zu nehmen.

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