VGH Mannheim kippt Freiburger "Bermudadreiecks" Verordnung

Presseerklärung der Fraktion Unabhängige Listen (UL) zu den
Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg

28.9.09

Die Entscheidung des höchsten Gerichts in Baden-Württemberg ist mehr
als erfreulich. Gegen beide Polizeiverordnungen hatte als einzige
Fraktion die UL gestimmt, einmal mehr Minderheit im Rat. In der Debatte
hatte der Sprecher der UL, Michael Moos, auf ernsthafte politische, aber
auch rechtliche Bedenken, hingewiesen, die OB Salomon jovial vom Tisch
gefegt hatte. „Man muss was tun“, genügt offensichtlich nicht als
Devise kommunalpolitischen Handelns. Man muss es auch so tun, dass es im
Einklang mit dem Grundgesetz steht, insbesondere den Freiheitsrechten
des Einzelnen. Das ist die Botschaft des VGH an die Adresse des OB, des
1. Bürgermeisters und des Gemeinderates.

Michael Moos
Fraktionsvorsitzender

Presseerklärung des Arbeitskreis Kritischer Juristen zum VGH Urteil