PE der Unabhängigen Listen zur Mai Steuerschätzung und deren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Freiburg


Eckdaten nach Mai-Schätzung nahezu unverändert – UL wirft OB vor, aus wahltaktischen Gründen vor der OB Wahl die Notwendigkeit einer Neuverschuldung 2011-2013 verschwiegen zu haben – Gemeinderat muss alle Möglichkeiten prüfen, die Finanzsituation der Stadt zu verbessern – Die Sanierung von Schulge-bäuden und anderen beschlossenen Projekten muss fortgesetzt werden, UL lehnt aber Beschränkung von Nettokreditaufnahme für den Investitionsbereich ab – Menschen vor Steine -


1. Die UL wollte, dass der Nachtragshaushalt zeitnah zur Steuerschätzung im Oktober 2009, also Januar/Februar 2010, und damit jedenfalls vor der OB-Wahl eingebracht wird, was mit angeblichen Bedeutung der Mai 2010 Steu-erschätzung für den Nachtragshaushalt von einer CDU/Grünen/SPD Gemeinderatsmehrheit abgelehnt wurde. Jetzt zeigt sich, dass die Prognose v.  20.10.2009 (G—09/250)  nur unwesentlich korrigiert werden muss: die Min-dereinnahmen im Bereich Steuern und allgemeine Zuweisungen betragen nicht 27 Mio. € sondern „nur“ 23,3 Mio. €. Die Gemeinderatsmehrheit hat sich einmal mehr an der Nase herum führen lassen.

2. Für den nächsten Doppelhaushalt rechnet die Verwaltung mit Mindereinnahmen von 34 Mio. € in 2011 und 26 Mio. € in 2012 und kündigt deshalb vorsorglich eine Nettoneuverschuldung an, um die beschlossenen Investitionen fortführen zu können.  Auch diese Zahlen sind nichts als Bestätigungen der bereits im Haushaltserlass 2010 v. 30.11.2009 prognostizierten Entwicklung (so ausdrücklich in der Verwaltungsvorlage G – 10/135, S. 4). Die UL stellt dazu fest, dass der OB trotz der ihm bekannten Zahlen erst jetzt, also nach seiner Wiederwahl, von einer notwendigen Neuverschuldung spricht. Dies mag wahltaktisch geschickt sein, widerspricht aber allen Erfordernis-sen von Transparenz und Ehrlichkeit.

3. Angesichts von drastisch weg brechenden Einnahmen betrachtet es die UL als Pflichtaufgabe zu prüfen, ob die Stadt ihrerseits im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten, ihre Einnahmesituation verbessern kann, - so wie dies kürzlich für den Bereich des Betriebes von Spielautomaten (Vergnügungssteuer) geschehen ist.  Dies betrifft die seit 20 Jahren unveränderte Gewerbesteuer ebenso wie die bereits in einigen Städten praktizierte Bettensteuer für Hotelgäste. Unternehmer wie Hotellerie profitieren von der Infrastruktur der Stadt, für die die Allgemeinheit auf-kommt. Die Gewerbesteuereinnahmen sind  in Freiburg im Gegensatz zum Bundestrend unverändert, was Ergeb-nis einer unverändert guten Gewinnsituation der Unternehmen ist. Das gilt auch für das Hotelgewerbe, die Über-nachtungszahlen steigen kontinuierlich an. Für die Stadt ließen sich, je nach der beschlossenen Erhöhung des Hebesatzes, Mehreinnahmen in Millionenhöhe erzielen.

4. Sollte nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten eine Nettokreditaufnahme notwendig sein, um den Haus-halt auszugleichen, wird die UL in der Verantwortung für die kommunalen Strukturen und die hier lebenden Men-schen sich dem nicht verschließen.  Dies kann sowohl den Verwaltungs- wie den Vermögenshaushalt betreffen. Die schematische Trennung, die die Verwaltung vornimmt, eine Neuverschuldung nur für den investiven Bereich einzugehen, hält die UL für falsch. Die Stadt hat nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Schülern und Leh-rern, dass die Gebäude saniert werden, sondern auch dahingehend, dass die Ganztagesschüler ganztags fachlich qualifiziert versorgt werden, gegenüber den Mietern städtischer Wohnungen ebenso wie gegenüber den Kunst-schaffenden dieser Stadt. In Steine zu investieren ist notwendig, aber bei weitem nicht ausreichend.

M. Moos