Verhinderung von Ferienwohnungen – Eine enttäuschende Bilanz


Amtsblatt 28. September 2017 – Nr. 704

Viele Menschen in unserer Stadt suchen verzweifelt nach Wohnungen. Neben dem Bau eines neuen Stadtteils und der Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb der Stadtgrenzen ist die 2014 beschlossene Zweckentfremdungssatzung ein Instrument, mit dem die Stadtverwaltung versucht, dem Wohnungs-mangel entgegenzutreten. Durch sie soll seit 2014 unter anderem die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Leerstand verhindert werden.

Trotz dieser Satzung gibt es aber zulässige Möglichkeiten, neue Ferienwohnungen zu errichten. So wurden beispielsweise in einem Neubau an der Ecke Merzhauser Straße/Wiesentalstraße 30 neue Ferienwohnungen geschaffen. Rechtlich gesehen sind die Ferienwohnungen in besagtem Neubau zulässig, da das Grundstück im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgezeichnet und dementsprechend sowohl Wohnraum als auch gewerbliche Nutzung vorgesehen war. Mit den unter die gewerbliche Nutzung fallenden Ferienwohnungen wurden die Auflagen somit erfüllt. Politisch muss das Vorgehen der Verwaltung dennoch kritisiert werden. Die Verwaltung hätte dem Gemeinderat einen Antrag vorlegen müssen, in dem der Neubau von Ferienwohnungen auf diesem Grundstück untersagt wird. Es ist für unsere Fraktionsgemeinschaft nicht hinnehmbar, dass an Stelle von Wohnraum weitere Ferien-wohnungen geschaffen werden.

Der Eindruck, dass es der Stadtverwaltung nicht ernsthaft darum geht, Ferienwohnungen zu verhin- dern, zeigt auch ein Blick auf die Personalsituation in der Zweckentfremdungsstelle, die für die Bear-beitung von Zweckentfremdungsfragen zuständig ist. Gerade einmal 1,5 Stellen wurden dafür geschaf-fen. Kein Wunder also, dass die Verwaltung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage immer wieder auf die knappen Ressourcen der Zweckentfremdungsstelle verweisen muss. Auch hier wäre die Verwaltung in der Pflicht, für ausreichend Personal zu sorgen.

Nicht die Zweckentfremdungssatzung selbst ist also das Problem, sondern das Vorgehen der Verwaltung. Sie unternimmt viel zu geringe Anstrengungen, um beispielsweise durch Bebauungsplan-änderungen den Bau neuer Ferienwohnungen zu verhindern. Zugleich hat sie wenig Interesse, die Arbeit der Zweckentfremdungsstelle, zum Beispiel durch eine Personalaufstockung, effektiver zu gestalten. Die Stadtverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass zweckentfremdete Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Bisher war sie diesbezüglich nicht gerade erfolgreich – gerade einmal 38 Zweckentfremdungen wurden beendet. Gleichwohl muss sie im Vorfeld einer Bebauung verhindern, dass neue Ferienwohnungen entstehen und sich stattdessen für die Schaffung neuen Wohnraums einsetzen.


Angelina Flaig / Michael Moos



Satzung Zweckentfremdung

application/pdf Satzung Zweckentfremdung (34 KByte)