Neufestsetzung der Mieten von Freiburgs öffentlich geförderten Wohnungen

(Gespräch mit Stadtrat Hendrijk Guzzoni)

Die Miete der öffentlich geförderten Mietwohnungen muss neu festgesetzt werden. Das Land hat als Höchstgrenze festgesetzt: ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) minus 10%. Die Kommunen können aber auch andere Miethöhen festsetzen. 10%, 25%, 30%... die neue Miethöhe für Sozialwohnungen ist heiß umstritten. Der Gemeinderat wird am 10.2.09 entscheiden.