Über die LINKE LISTE - Solidarische Stadt

Seit 1984 gibt es innerhalb des Freiburger Gemeinderates eine linke Opposition, nachdem die "Linke Liste" (damals unter dem Namen "Friedensliste") einen Sitz bei den Gemeinderatswahlen errungen hatte. Sie wurde ab 1994 durch einen weiteren Sitz verstärkt und vertritt seitdem, gemeinsam mit einer Gemeinderätin der „Unabhängigen Frauen Freiburg“ linke Kommunalpolitik in einer gemeinsamen Fraktion.

Im Herbst 2001 hatte sich "die alternative" gebildet, um die Kandidatur von Michael Moos bei den Oberbürgermeisterwahlen in Freiburg zu unterstützen. Wir wollen uns in Zukunft - wie die "Linke Liste/Friedensliste" seit langem und "die alternative" kurzfristig - weiterhin für das Prinzip der solidarischen Stadt einsetzen.

Die LINKE LISTE - Solidarische Stadt will ein offenes Bündnis sein von Personen, die sich konfrontiert sehen mit den Folgen des neoliberales Kapitalismus und dagegen aufbegehren: vor Ort, in ihren jeweiligen Lebensbereichen, als Teil des wachsenden, weltweiten Netzes globalisierungskritischer Ansätze.

Die LINKE LISTE - Solidarische Stadt setzt der Unterwerfung aller Bereiche der Gesellschaft unter das Diktat des Kapitals solidarisches Handeln entgegen, soziale Verantwortung und die Entwicklung neuer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Stadt.

Die LINKE LISTE - Solidarische Stadt möchte politischer Ort sein für alle Menschen,
die sich nicht von der Logik des Profitstrebens diktieren lassen wollen, die sich ihr politisches Denken und Handeln die einen starken, politisch kontrollierbaren öffentlichen Sektor in der kommunalen Grundversorgung, Bildung und Kultur für notwendig halten, die sich der Entwicklung zu einem alles dominierenden Zentralismus widersetzen, für die politische, wirtschaftliche und steuerliche Stärkung der Kommunen eintreten und für die Entfaltung einer Demokratie von unten in der Stadt und ihren Stadtteilen, die sich als freie Bürger verstehen und sich den vielfältigen Entwicklungen zum Polizei- und Überwachungsstaat entgegenstellen, wenn notwendig bis zum zivilen Ungehorsam, für die eine soziale Grundsicherung unabdingbarer Bestandteil einer sozialen Gesellschaft ist, für die Geschlechtergerechtigkeit eine zentrale Aufgabe ist, die für offene Grenzen eintreten und jede Diskriminierung, Sexismus, jeden Rassismus ablehnen und für die, die den Krieg um imperiale Interessen und alle Formen der Vorbereitung auf ihn bekämpfen.

Freiburg darf nicht zum bloßen Standort wirtschaftlicher Interessen degradiert werden. Kommunale Politik muss vielmehr Raum schaffen für die Interessen aller Bewohner und für die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle.

Die Durchsetzung dieser Ziele setzt die gleichberechtigte Kooperation vieler voraus. Die LINKE LISTE - Solidarische Stadt wird deshalb eintreten für den Dialog und die bestmögliche Vernetzung mit anderen Vereinigungen, Gruppen und Strömungen in Freiburg, die ähnliche Ziele verfolgen.



Satzung – genehmigt auf der JHV am 27.November 2019


§ 1 Name und Zweck

1. Die Vereinigung trägt den Namen „Linke Liste – Solidarische Stadt“ (Linke Liste) und hat ihren Sitz in Freiburg.
Die Linke Liste - Solidarische Stadt ist eine überparteiliche kommunale linke Wähler*innenvereinigung. 
2. Sie hat den Zweck, zur politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene in Freiburg beizutragen und mit eigenen Wahlvorschlägen zu kommunalen Wahlen, insbesondere zu den Wahlen zum Gemeinderat zu kandidieren.
3. Die Vereinigung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 2 Mitarbeit und Stimmrecht

1. Alle interessierten Personen und Gruppen – unabhängig davon, ob sie das Stimmrecht erwerben wollen oder nicht - sind aufgerufen, persönlich aktiv und finanziell die Arbeit der Vereinigung zu unterstützen und sich an ihrer Diskussion und Willensbildung zu beteiligen.
2. Stimmberechtigt sind natürliche Personen, im folgenden Mitglieder genannt, die schriftlich die Unterstützung der Ziele im Sinne des Gründungsaufrufs und dieser Satzung erklären.

§ 3 Finanzierung
Die Linke Liste finanziert sich durch Spenden; sowie durch freiwillige regelmäßige monatliche Beiträge ihrer Unterstützer*innen. Empfohlen wird ein monatlicher Beitrag von mindestens 5,00€, die Zahlung des Betrages ist freiwillig und unabhängig vom Stimmrecht. 

§ 4 Plenum
1. Das Plenum ist das oberste Beschlussorgan der Linken Liste und dient vor allem der gemeinsamen Erörterung und Klärung der politischen Vorhaben.
2. Das Plenum kann Arbeitsgruppen bilden, die dem Plenum und Sprecher*innen-Rat über ihre Arbeit berichten. 
3. Das Plenum soll in der Regel einmal pro Monat zusammentreten und wird vom Sprecher*innen-Rat einberufen.
4. Die Einberufung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in angemessener Frist, die in der Regel mindestens eine Woche betragen soll. Bei dringlichen Angelegenheiten ist eine Abkürzung dieser Frist zulässig.
5. Auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern ist vom Sprecher*innen-Rat innerhalb von 2 Wochen ein außerordentliches Plenum einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.

§ 5 Durchführung des Plenums

1. Das Plenum tagt öffentlich. Rederecht haben auch Gäste. Das Plenum wird jährlich als  Jahreshauptversammlung (JHV) durchgeführt.
2. Es ist beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung ergangen ist.
3. Das Plenum beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Änderungen der Satzung und ein Beschluss über die Auflösung der Linken Liste bedürfen der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
4. Abstimmungen erfolgen offen; alle Personenwahlen erfolgen geheim. 
5. Bei Wahlen zu Wahlvorschlägen für kommunale Wahlen können auch nicht stimmberechtigte Teilnehmer*innen am Plenum nominiert werden, sofern sie die Ziele der Linken Liste im Grundsatz teilen. Eine solche Nominierung ist ausgeschlossen für Mitglieder und/oder Unterstützer*innen von Parteien oder Wählervereinigungen, die sich mit eigenen Wahlvorschlägen an derselben Wahl beteiligen. Ausnahmen kann nur die Wahlversammlung mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung tätigen. 

§ 6 Sprecher*innen-Rat /SR
1. Der Sprecher*innen-Rat (SR) besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird aus der Mitte der stimmberechtigten Teilnehmer*innen der JHV für 2 Jahre gewählt. Die jeweilige JHV legt die Anzahl der Mitglieder des SR fest.
2. Er führt die Beschlüsse des Plenums durch und koordiniert dessen Arbeit und die Arbeit der Arbeitsgruppen, bereitet die Plenumssitzungen vor, lädt dazu ein und fertigt hierüber ein Beschlussprotokoll.
Er unterstützt die vom Plenum gebildeten Arbeitsgruppen. 
Er vertritt das Plenum in der Zeit zwischen seinen Treffen; der Kassenwart wird aus der Mitte des Sprecher*innen-Rates bestimmt.
3. Der Sprecher*innen-Rat ist dem Plenum über alle seine Aktivitäten rechenschaftspflichtig; mit 2/3 Mehrheit kann das Plenum beantragen, eine Neuwahl des  Sprecher*innen-Rates durchzuführen, diese erfolgt bei dem nächsten Plenum, welches als JHV durchzuführen ist. 
4. Der Sprecher*innen-Rat gibt sich eine interne Aufgabenverteilung und teilt diese dem Plenum mit.
5. Der Sprecher*innen-Rat tagt mitgliederöffentlich.

§ 7 Zusammenarbeit Gemeinderät*innen und der Linken Liste

1. Beschlüsse des Plenums und des SR sind von den Gemeinderät*innen in der Fraktion zu diskutieren. Über die Umsetzung bzw. das Ergebnis ist dem Plenum zu berichten.
2. Gemeinderät*innen der Linken Liste berücksichtigen im Rahmen ihrer politischen Überzeugungsbildung Beschlüsse des Plenums und des Sprecher*innen-Rates der Linken Liste. Vertreten sie dazu abweichende Positionen, so sind diese in den Gremien der Linken Liste zu diskutieren. 
3. Die Gemeinderät*innen berichten Plenum und SR auf den jeweiligen Sitzungen.

§ 8 Geschäftsführung, Vertretung, Haftung

1. Der Sprecher*innen-Rat vertritt die Linke Liste gerichtlich und außergerichtlich.
2. Im Außenverhältnis haftet die  Linke Liste abweichend von § 54 Satz 2 BGB ausschließlich mit dem vorhandenen Vereinsvermögen.

§ 9 Auflösung
1. Die Linke Liste wird durch Beschluss des Jahreshauptversammlung (JHV) mit 2/3 Mehrheit aufgelöst.
2. Evtl. vorhandenes Vereinsvermögen fällt mit dem Auflösungsbeschluss an eine Einrichtung, deren Zielsetzung von den Vereinszwecken umfasst ist und die im Auflösungsbeschluss zu bestimmen ist.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 28.11.2019 in Kraft. Diese Satzung wurde am 27.11.2019 von der Jahreshauptversammlung beschlossen.