Begrenzung der Miethöhe bei Sozialwohnungen

Redemanuskript Gemeinderats Sitzung vom 10.2. 2009, Hendrijk Guzzoni

Begrenzung der Miethöhe bei Sozialwohnungen

Dieser Vorlage liegt das neue Landeswohnraumförderungsgesetz zugrunde, das die Aufgabe des Kostenmietenprinzips und die Heranführung an das allgemeine Wohnraummietrecht beinhaltet.

Und das ist gut so. Wie auch diese Vorlage in ihrer Grundintention gut ist.

Auch wenn die Motive für diese Gesetzes darin liegen mögen, auch Sozialwohnungen den Gesetzen des Marktes zu unterwerfen:

Das Prinzip der Kostenmiete war hochgradig ungerecht.

Keinem Menschen ist vermittelbar, warum eine Sozialwohnung teurer oder billiger ist, ja nachdem ob sie zufällig in einer Zeit, in der die Zinsen niedrig oder hoch waren, gabaut worden ist. Und niemanden war vermittelbar, dass es damit SOZIALwohnungen gab, die über dem Durchschnittsniveau der ortüblichen Vergleichsmiete.

Nicht wirklich SOZIAL.

Zudem ist zu bedenken, dass die Sozialbindung beim Kostenmietenprinzip nach 10 Jahren auslief, während die Möglichkeit der Stadt, Abschläge von der ortsübrlichen Vergleichsmiete festzusetzen, von Dauer ist.

Die Sozialwohnungen an das Prinzip der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln und dann einen SOZIALabschlag vorzunehmen, ist also der richtige Weg.

Unabhängig von der Frage, ob die „ortübliche Vergleichsmiete“ vernünftig ermittelt wird oder nicht. Das Prinzip als solches ist vernünftig.

Wir haben mit dem Sozialabschlag, den die Kommune nach inhaltlichen Kriterien, nach politischen Überlegungen festsetzt, eine POLITISCHE Miete.

Die Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen begrüßt dies sehr.

Wir halten POLITISCHE Mieten bei Sozialwohnungen für richtig.

Und, was besonders wichtig ist, die Kommunen haben die Hoheit der Festsetzung des Sozialabschlags. Die Kommune ist Herrin des Verfahrens. Sie kann, je nachdem, wie sich der Mietspiegel entwickelt, wie sich der Bedarf nach Sozialwohnungen entwickelt, wie sich die Einkommensverhältnisse entwickeln, reagieren und den Sozialabschlag bei Bedarf verändern.

Die Verwaltung schlägt einen Abschlag von minus 25% zur ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Was Sie, Herr Frey als Stellungnahme zum Antrag der UL abgegeben haben, zeugt von Lust an der Konfrontation. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Wohnungsunternehmen 25% Abschlag klaglos akzeptieren, sich bei 30% aber aus dem Sozialwohnungsbau zurückziehen.

Die Verwaltung erklärt, dass sie mit dieser Satzung erreichen will, dass der Status Quo bei den Miethöhen möglichst beibehalten werden soll.

Die Durchschnittsmiete der 3.550 Sozialwohnungen liegt 29,3% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen will dem Anliegen der Verwaltung noch besser gerecht werden als die Verwaltung mit dieser Vorlage selber und beantragt, in dieser Satzung einen Abschalg von 30% zur ortsüblichen Vergleichsmiete festzusetzen.

Wir sind aber fest davon überzeugt, dass der Verwaltungsvorschlag mit dem Abschlag von 25% und der Übergangsfrist, die de facto ein dreijähriges Moratorium für Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen bedeutet, nicht möglich gewesen wäre, ohne den tausendfachen Widerstand der Mieterinnen und Mieter gegen Mieterhöhungen in den letzten Jahren seit dem Bürgerentscheid. Wohnen und Mieten und die Höhe der Mieten sind wieder ein zentrales Thema der Kommunalpolitik geworden und hat sicherlich wesentlich dazu beigetragen, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage Vorsicht hat walten lassen und nicht nur die Interessen der Vermieter, der Wohnungsunternehmen, sondern auch Interessen der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt.

Wie gesagt, die Abkehr vom Prinzip der Kostenmiete und der Weg hin zu POLITISCHEN Mieten bei Sozialwohnungen, ist politisch richtig. Er entspricht den sozialen Erfordernissen und versetzt die Stadt Freiburg, entsprechend den sozialen Erfodernissen zu handeln.

Und diesen Weg gilt es konsequent weiter zu gehen.

Nicht nur bei den 3.550 Sozialwohnungen.

Die Stadt, das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen und die städtische Stadtbau GmbH haben einen sozialen Auftrag. Sie haben den Auftrag, breite Schichten der Bevölkerung, Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen – und natürlich erst Recht Menschen ohne Einkommen mit bezahbarem Wohnrraum zu versorgen.

Die Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen ist der Auffassung, dass der unsägliche Beschluss, die Mieten des ALW und und der FSB bis an die Grenzen des Mietspiegels heranzuführen sind, schleunigst aufgehoben werden muss.

Dioe Stadt hat die Möglichkeit, entsprechend der sozialen Erfordernissen zu handeln. Sie sollte es tun und den mit dieser Vorlage beschrittenen Weg konsequent weiter gehen.

Politisches Ziel der Unabhängigen Listen ist, dass wir für alle Wohnungen des ALW und der Stadtbau einen Sozialabschlag festsetzen – und unserer politischen und sozialen Verantwortung gerecht werden.

Hendrik Guzzoni