Urteil: Beobachtung von Michael Moos und die Datenspeicherung war teilweise rechtswidrig

Seit 10 Jahren führt unser Stadtrat Michael Moos einen Kampf mit dem Verfassungschutz über die Herausgabe von Daten die der Nachrichtendienst über Michael Moos gespeichert hat. Ein 764 seitiger Spitzelbericht den sie widerwillig rausrückten war in weiten Teilen geschwärzt. Weitere Klagen folgten.

Nun hat die 1. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgericht am 11.7.2019 ein Urteil gesprochen, den der der Prozessbevollmächtigte von RA Moos, der Freiburger Rechtsanwalt und Vorsitzende der den Prozess unterstützenden Humanistischen Union Baden-Württemberg, Dr. Kauß als einen ersten Erfolg  bezeichnet.


Das Verwaltungsgericht hat festgestellt:

- dass der Verfassungsschutz Baden-Württemberg von Anfang an die Daten von 15 Verteidigerbesuchen von RA Moos in den Jahren 1982/3 bei einem inhaftierten Mandanten rechtswidrig erfasst und gespeichert hat,

- dass der Verfassungsschutz die im Beobachtungsfeld „Linksterrorismus“ erhobenen Daten zu RA Moos nicht länger als bis zum 31.12.1998 hätte speichern dürften und die weitere Speicherung bis zur vom Verfassungsschutz selbst angeordneten Löschung am 07.02.2013 rechtswidrig gewesen ist,

- dass der Verfassungsschutz die von ihm im Beobachtungsfeld „Linksextremismus“ erhobenen Daten zu RA Moos nicht länger als bis zum 31.12.2000 hätte speichern dürften und die weitere Speicherung bis zur vom Verfassungsschutz selbst angeordneten Löschung am 07.02.2013 rechtswidrig gewesen ist,

- und, dass der Verfassungsschutz immerhin 2/3 der Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Somit ist RA Moos 14 bzw. 12 Jahre vom Verfassungsschutz des Landes rechtswidrig beobachtet und seine Daten rechtswidrig gespeichert worden.

Aber RA Kauß sagt auch, das es eine zwiespältige Entscheidung den,

"Nicht zufrieden sind wir damit, dass das Gericht die Beobachtung und Speicherung von Daten über
RA Moos für die Zeit von 1978 bis 1998 bzw. 2000 für rechtmäßig befunden hat."

Kauß will die Begründung des Urteils abwarten und dann entscheiden, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird

Weitere Infos zum Thema:

Ein halbes Leben observiert aus: Kontext-Wochenzeitung Ausgabe 433 vom 17.7.2019

Freiburger Stadtrat Michael Moos erringt Teilerfolg gegen Verfassungsschutz  aus: BZ 12.Juli 2019

Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht  RDL- Interview  12.Juli 2019